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1232. Mai 10. Interampnii (Terni).

6. id. Maij. p. a. 6.

Papst Gregor IX. überträgt dem Bischöfe von Breslau und dem Abte von Leubus auf Bitten des Letzteren und seiner Brüder die Jurisdiktion über Vergehen der Mönche in den ihnen übergebenen Cisterzienser-Klöstern.

Büsching 111 aus dem Orig. im Staats-Arch. Leubus 47, wo dann in der Anm. auch angeführt wird, dass, wie es scheint, erst spätere Interpolation aus dem Singular des unterworfenen einen Klosters den Plural gemacht hat.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.